Sachkundenachweis §11 Tierschutzgesetz
Der Gründer der "Hundepension am Kappesberg" Michael ter Stege-Krauskopf, legte die Prüfung zum Sachkundenachweis Hundehaltung nach § 11 Absatz 1 Nr. 3, 8a und 8b TierSchG (anerkannt durch LANUV NRW) am 06.03.2016 in Bornheim, unter Aufsicht des Amtstierarztes des Rhein-Sieg-Kreises erfolgreich ab.
Die Hundepension am Kappesberg wurde am 11.03.2016 vom Landrat des Lahn-Dill-Kreises Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz geprüft und nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 a) Tierschutzgesetz (TierSchG) zur gewerblichen Haltung von Wirbeltieren in einer Tierpension, geprüft und zugelassen.
Sachkundenachweis, Zeugnis und Teilnahmebestätigung am Sachkundelehrgang nach §11
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