Voraussetzungen fĂĽr die Aufnahme in unsere Hundepension
Damit wir jedem Hund eine sichere, harmonische und liebevolle Betreuung bieten können, gelten bei uns folgende Voraussetzungen:
1. Kennenlerntermin & Verträglichkeitstest
Bevor wir einen Hund aufnehmen, findet ein persönlicher Kennenlerntermin in unserer Hundepension statt.
Dieser Termin ist verpflichtend und dient dazu:
• unsere Abläufe und Räumlichkeiten kennenzulernen
• deinen Hund bzw. deine Hunde persönlich zu erleben
• offene Fragen zu klären
Am selben Tag führen wir einen Verträglichkeitstest durch. Dabei beobachten wir, wie sich dein Hund mit den aktuell anwesenden Gasthunden versteht.
Verläuft dieser Test problemlos, registrieren wir dich und deinen Hund als neuen Kunden.
Zur Terminvereinbarung ruf uns einfach an oder schreib uns eine E‑Mail.
2. Größe & Platzkapazität
Wir betreuen Hunde mit einer Schulterhöhe von 0 bis ca. 60 cm – also vom Chihuahua bis etwa zum Golden Retriever oder Labrador.
Größere Hunde können wir nur nach Absprache und bei ausreichender Kapazität aufnehmen.
3. Sozialverhalten
Ein freundliches, stabiles Sozialverhalten gegenĂĽber anderen Hunden und Menschen ist Voraussetzung.
Hunde, die aggressiv reagieren oder nicht sozialverträglich sind, können wir leider nicht aufnehmen.
4. Gesundheit & Parasitenfreiheit
Dein Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten (z. B. Flöhe, Läuse, Milben) sein.
Bitte kontrolliere deinen Hund vor Beginn der Betreuung und sorge für einen geeigneten Floh-, Läuse- und Zeckenschutz.
Ob du chemische Präparate (z. B. Advantix, Frontline, Ardap, Seresto, Scalibor) oder natürliche Mittel wie Kokosöl, Teebaumöl oder Neembaumöl bevorzugst, bleibt dir überlassen.
Bei Unsicherheiten hilft dir dein Tierarzt – oder sprich uns gerne an.
5. Impfungen
Die vom Tierarzt und Veterinäramt empfohlenen Standardimpfungen müssen vollständig und mindestens 4 Wochen über den Betreuungszeitraum hinaus gültig sein:
• Tollwut
• Staupe
• Hepatitis
• Parvovirose
• Parainfluenza
• Leptospirose
Hunde ohne gĂĽltigen Impfschutz dĂĽrfen wir nicht aufnehmen.
6. Hundehaftpflichtversicherung
Eine gĂĽltige Hundehalterhaftpflichtversicherung ist Pflicht und muss uns vorgelegt werden.
Ohne Versicherungsschutz ist eine Aufnahme aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
7. Läufigkeit bei Hündinnen
Bei unkastrierten Hündinnen muss die letzte Läufigkeit mindestens 21 Tage zurückliegen.
Läufige Hündinnen können wir aus Rücksicht auf die Rüden nicht betreuen.
8. Listenhunde
Die Aufnahme von sogenannten Listenhunden sowie deren Kreuzungen ist uns aufgrund fehlender behördlicher Zulassung und Fachausbildung nicht gestattet.
Wir bitten um Verständnis.